Das Schiedsamt:

Wege zur einvernehmlichen Konfliktlösung in der Nachbarschaft


Ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft ist ein wesentlicher Baustein für die Lebensqualität in unserer Gemeinde. Dennoch zeigt die Praxis, dass das Zusammenleben auf engem Raum auch Konfliktpotenzial birgt. Die Anlässe für Unstimmigkeiten sind vielfältig: Sie reichen von überhängenden Ästen und störendem Wurzelwuchs über ungewohnte oder störende Geräusche im Alltag bis hin zu Fragen rund um Haustiere wie Hunde und Katzen. Auch die lebhafte Dynamik und der Lärm spielender Kinder im Wohnumfeld führen immer wieder zu Missverständnissen.

Aus solchen vermeintlichen Kleinigkeiten kann sich im Laufe der Zeit ein handfester und emotional belastender Streit entwickeln. Dabei führen viele Wege zurück zu einem friedlichen Miteinander, und für einen Großteil dieser Fälle existieren bereits klare gesetzliche Regelungen. Das Schiedsamt bietet hierbei eine bewährte Plattform, um verhärtete Fronten aufzubrechen und tragfähige Kompromisse zu erarbeiten.


  • Die Aufgaben und die Rolle des Schiedsamtes

    Ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft ist ein wesentlicher Baustein für die Lebensqualität in unserer Gemeinde. Dennoch zeigt die Praxis, dass das Zusammenleben auf engem Raum auch Konfliktpotenzial birgt. Die Anlässe für Unstimmigkeiten sind vielfältig: Sie reichen von überhängenden Ästen und störendem Wurzelwuchs über ungewohnte oder störende Geräusche im Alltag bis hin zu Fragen rund um Haustiere wie Hunde und Katzen. Auch die lebhafte Dynamik und der Lärm spielender Kinder im Wohnumfeld führen immer wieder zu Missverständnissen.

    Aus solchen vermeintlichen Kleinigkeiten kann sich im Laufe der Zeit ein handfester und emotional belastender Streit entwickeln. Dabei führen viele Wege zurück zu einem friedlichen Miteinander, und für einen Großteil dieser Fälle existieren bereits klare gesetzliche Regelungen. Das Schiedsamt bietet hierbei eine bewährte Plattform, um verhärtete Fronten aufzubrechen und tragfähige Kompromisse zu erarbeiten.

  • Die gesetzliche Pflicht zur Schlichtung in Schleswig-Holstein

    Das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz stellt für nachbarrechtliche Streitigkeiten eine klare und verbindliche Regelung auf: Bevor in einer solchen Angelegenheit eine private Klage vor dem Amtsgericht erhoben werden kann, ist ein vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Eine gerichtliche Klage ist somit erst dann zulässig, wenn die beteiligten Parteien zuvor versucht haben, den Konflikt vor einer so genannten „Gütestelle“ friedlich beizulegen, und dieses Verfahren erfolglos geblieben ist.

    Als anerkannte Gütestellen im Sinne des Gesetzes fungieren in unserem Bundesland zwei Instanzen:

    1. Die Schiedsämter: Diese sind direkt in den Kommunen angesiedelt und bieten ein bürgernahes, unbürokratisches Schlichtungsverfahren.
    2. Anerkannte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Auch Mitglieder der Rechtsanwaltschaft können sich offiziell als Gütestelle anerkennen lassen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit nur dann als neutrale Gütestelle tätig werden darf, wenn er oder sie nicht bereits eine der beteiligten Parteien in derselben Sache anwaltlich vertritt.
  • Vorteile des Schiedsverfahrens gegenüber einem Gerichtsprozess

    Der Gang zum Schiedsamt bietet für alle Beteiligten erhebliche Vorteile. Ein Gerichtsverfahren zieht sich oft über Monate hinweg, verursacht hohe Kosten für Anwälte und Gericht und endet meist mit einem Urteil, das einen Gewinner und einen Verlierer hinterlässt – was das nachbarliche Verhältnis oft dauerhaft zerrüttet.

    Das Schiedsverfahren hingegen zeichnet sich durch folgende Punkte aus:

    Kosteneffizienz: Die Gebühren für eine Schlichtung vor dem Schiedsamt sind im Vergleich zu einem Gerichtsprozess minimal.
    Zeitersparnis: Termine können in der Regel sehr zeitnah und flexibel vereinbart werden.
    Nachhaltigkeit: Da die Lösung gemeinsam von den Nachbarn erarbeitet und nicht von einem Richter diktiert wird, ist die Chance auf ein dauerhaft friedliches und respektvolles Zusammenleben in der Zukunft deutlich höher. Ein vor dem Schiedsamt geschlossener Vergleich ist zudem rechtlich bindend.

  • Ihr Kontakt zum Schiedsamt unserer Gemeinde

    Sollten Sie sich in einer nachbarrechtlichen Situation befinden, in der eine Festfahrung droht, scheuen Sie sich nicht, frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Die Schiedspersonen behandeln alle Anliegen streng vertraulich.

  • Rechtsgrundlagen

    • Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO),
    • Landesschlichtungsgesetz Schleswig-Holstein (LschliG).