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Ab dem Haushaltsjahr 2012 bucht die Gemeinde Handewitt nach den Regeln des doppischen Haushaltsrechts. Basiswissen über die kommunale Doppik in Schleswig-Holstein vermittelt eine vom Innenministerium erstellte Handreichung. Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal Schleswig-Holstein.
Die Finanzwirtschaft der Gemeinde Handewitt bildet sich im jährlich neu festgelegten Haushaltsplan ab. Der Haushaltsplan wird im Dezember des jeweiligen Vorjahres oder Anfang des laufenden Jahres von der Gemeindevertretung verabschiedet. Dieser Haushaltsplan legt unter anderem fest
- die laufenden Erträge und Aufwendungen des Jahres,
- die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,
- Kreditaufnahmen sowie erwartete Zuschüsse,
- die Hebesätze für die örtlichen Steuern sowie
- Rückstellungen und Schulden.
Weitere Grundlagen der Finanzwirtschaft sind die von der Gemeindevertretung beschlossenen Abgabensatzungen, die ebenfalls während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden können.
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