Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre

    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    • Begründung der besonderen Gefährdung (formlos, schriftlich)
    • Nachweise zu Bedrohungen, wie zum Beispiel Strafanzeigen, polizeiliche Vorgangsbestätigungen, Schutzanordnungen
    • Nachweise zu besonderen Schutzbedarfen, wie zum Beispiel Bescheinigung einer Beratungsstelle (Kopie), Atteste zu Gesundheitsgefährdungen, Unterlagen aus Gerichtsverfahren 
    • Gegebenenfalls Stellungnahmen von Behörden
       
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende