Hochzeitsbild, zwei Hände mit Ring

Standesamt

Standesamt Handewitt


Möchten Sie heiraten?
Ihr Kind ist in Handewitt zur Welt gekommen?
Benötigen Sie eine neue Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde?

Dann sind Sie bei unserem Standesamt genau richtig. Kaum ein anderer Verwaltungsbereich begleitet Menschen so unmittelbar durch die wichtigsten Stationen ihres Lebens.

Eine Übersicht über alle angebotenen Dienstleistungen finden Sie weiter unten. Wählen Sie einfach den für Sie relevanten Themenbereich aus, dort erhalten Sie detaillierte Hinweise und weiterführende Informationen.

Bitte beachten Sie: Für die Beurkundung in den Geburts-, Ehe- und Sterberegistern ist stets der tatsächliche Ereignisort maßgeblich.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, erreichen Sie uns jederzeit über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

   standesamt@gemeinde-handewitt.de

  • Öffnungszeiten Standesamt

    Mo., Di., Mi., Do. Fr,.: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

    Do.: 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

  • Eheschließung

    Schön, dass Sie sich das JA-Wort geben möchten!

    Bevor Sie heiraten können, muss die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes angemeldet werden. Welche Unterlagen dafür erforderlich sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung frühestens sechs Monate vor Ihrem gewünschten Hochzeitstermin möglich ist.
    Wenn Sie also zum Beispiel am 15.07. heiraten möchten, kann die Anmeldung ab dem 15.01. erfolgen.

    Für die Reservierung eines Termins und die Anmeldung müssen alle notwendigen Unterlagen vollständig und im Original vorliegen. Informieren Sie sich daher am besten rechtzeitig darüber, welche Dokumente Sie benötigen.

    Benötigte Unterlagen
    Folgende Unterlagen werden benötigt, wenn beide Verlobten von Geburt an deutsch sind, nicht im Ausland geboren wurden, bisher nicht verheiratet waren und keine gemeinsamen Kinder haben:

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (sofern nicht in Handewitt wohnhaft),
    • aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters (keine Geburtsurkunde, erhalten Sie bei Ihrem Geburtenstandesamt,


    Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin für die Eheschließung telefonisch oder per Mail zu vereinbaren und mit dem Standesamt noch einmal abzuklären, welche Dokumente für Sie persönlich vorzulegen sind.

  • Personenstandsurkunden

    Sie benötigen eine Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde?

    Wenn einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft…

    • Sie sind in Handewitt geboren,
    • Sie haben in Handewitt geheiratet,
    • Sie haben in Handewitt eine Lebenspartnerschaft begründet,
    • eine Angehörige oder ein Angehöriger ist in Handewitt verstorben,

    … dann können Sie die entsprechende Personenstandsurkunde direkt bei uns beantragen.

    Berechtigte Personen haben die Möglichkeit, ihre Urkunden unkompliziert per E-Mail zu bestellen. Senden Sie uns dafür bitte Ihren eingescannten Lichtbildausweis sowie die notwendigen Angaben zur Person, auf die sich die Urkunde bezieht.

    Anschließend erhalten Sie von uns die Bankverbindung und ein Kassenzeichen für die Vorabüberweisung. Sobald der Zahlungseingang verbucht ist, schicken wir Ihnen die Urkunde auf dem Postweg zu.

    Wer darf Urkunden aus den Personenstandsregistern anfordern?

    Antragsberechtigt sind:

    • die Personen, auf die sich der jeweilige Registereintrag bezieht,
    • deren Ehegatten oder Lebenspartner,
    • direkte Vorfahren (z. B. Eltern, Großeltern) und Abkömmlinge (z. B. Kinder).


    Andere Personen können eine Urkunde erhalten, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dies kann z. B. durch Verträge, Grundbuchauszüge, Mahn- oder Vollstreckungsbescheide nachgewiesen werden.

    Wird die Urkunde nicht von der berechtigten Person selbst beantragt, ist eine Vollmacht oder ein Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses erforderlich.

    Welche Gebühren fallen an?

    • Die erste Urkunde kostet 20,00 €.
    • Jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt wird, kostet 10,00 €.
  • Vaterschaftsanerkennung

    Wenn die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt ledig, rechtskräftig geschieden oder verwitwet ist, hat das Kind zunächst keinen rechtlichen Vater. In diesem Fall ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich.

    Diese kann beim Standesamt, beim Jugendamt, beim Familiengericht oder bei einer Notarin/einem Notar abgegeben werden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    Sind beide Elternteile ledig, in Deutschland geboren und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, benötigen wir für die Vaterschaftsanerkennung folgende Dokumente:

    • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) beider Elternteile,
    • die Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters,

    Sie können uns die Unterlagen gerne vorab per E-Mail zusenden. Bitte geben Sie dabei eine Telefonnummer an, damit wir anschließend einen Termin mit Ihnen vereinbaren können.

    Individuelle Beratung in besonderen Fällen
    Sollte einer der folgenden Punkte auf Sie zutreffen, stimmen wir die benötigten Unterlagen individuell mit Ihnen ab:

    • Die Mutter ist verheiratet, verwitwet oder geschieden,
    • Mutter oder Vater wurden im Ausland geboren,
    • ein Elternteil besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
    • das Kind ist bereits geboren.

    Schildern Sie uns Ihren Sachverhalt einfach kurz per E-Mail – wir teilen Ihnen dann mit, welche Unterlagen wir in Ihrem konkreten Fall benötigen.

  • Kirchenaustritt

    Der Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein persönlich beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erklärt werden. Ein Austritt über Online-Dienste ist derzeit nicht wirksam

    Wer kann den Kirchenaustritt erklären?
    Den Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären:

    • jede Person ab 14 Jahren selbstständig,
    • für Kinder unter 14 Jahren die sorgeberechtigten Eltern,
    • bei Kindern ab 12 Jahren ist ein Austritt nicht gegen ihren Willen möglich.

    Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

    Benötigte Unterlagen
    Für die Erklärung des Kirchenaustritts benötigen Sie:

    • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)


    Gebühren
    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 € (Bezahlung gerne per Karte).

    Wann wird der Austritt wirksam?
    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.