Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Schleswig-Flensburg
Bitte wenden Sie sich für den Bereich des Amtes Oeversee an die Kreisverwaltung in Schleswig, da diese zuständig ist.

Zuständige Abteilungen