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Personalausweis bei Verlust neu beantragen
- Leistungsbeschreibung- Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden - bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
- der Polizei.
 - Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie - über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.
 - Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. - Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. - Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. - Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht. - Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen. - Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen. 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass
- falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- 
  bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils 
  - bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
 
- falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
 
- Welche Gebühren fallen an?Gebühr: 37,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür antragstellende Personen ab 24 Jahren.Gebühr: 22,80 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür antragstellende Personen unter 24 Jahren.Gebühr: 10,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür den vorläufigen Personalausweis.Gebühr: 13,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.Gebühr: 30,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.Gebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.Gebühr: 15,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlEine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Welche Fristen muss ich beachten?- Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen. - Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen. - Geltungsdauer: 6 Jahre - Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen. - Geltungsdauer: 10 Jahre 
- Rechtsgrundlage
- Was sollte ich noch wissen?- Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.