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- Vorschläge für die Ehrung des Ehrenamtes
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Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Leistungsbeschreibung- Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken. - Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig. - Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird. - Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen. 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
- 
  bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils 
  - bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
 
 
- Welche Gebühren fallen an?- Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühr: 10,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlVorläufiger PersonalausweisGebühr: 13,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am HauptwohnsitzGebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
- Welche Fristen muss ich beachten?- Geltungsdauer: 3 Monate 
- Rechtsgrundlage
- Was sollte ich noch wissen?- Es gibt folgende Hinweise: - Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.