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- Vorschläge für die Ehrung des Ehrenamtes
- Glasfaser: schwerer Kabelschaden im Bereich Ochsenweg/Schulstraße
- Foto Automat ab 01.06. außer Betrieb
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- Stadtradeln 2025 - die Gemeinde Handewitt ist dabei!
- Vollsperrung Frösleer Bogen
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Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Leistungsbeschreibung- Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. - Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen. - Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen. - Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist. 
- Verfahrensablauf- Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.
 
- Voraussetzungen- Sie müssen umgezogen sein.
- Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Aktuelle amtliche Meldebestätigung
 
- Welche Gebühren fallen an?- Es fallen keine Kosten an. 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen. 
- Bearbeitungsdauer- Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer. 
- Rechtsgrundlage- § 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) 
 https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html- § 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) 
 https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html- § 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) 
 https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html- § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) 
 https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html- § 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) 
 https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html- § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) 
 https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html- § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) 
 https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html- § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV) 
 https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html
- Rechtsbehelf- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
 
- Was sollte ich noch wissen?- Keine 
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes