Sportförderung beim Land beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Antragsberechtigt im Rahmen der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie) sind insbesondere schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie gemeinnützige Vereine und Verbände.

    Gefördert werden insbesondere Maßnahmen und Einrichtungen des Leistungssports, Partnerschulen des Leistungssports, Sportangebote für Menschen mit Behinderungen sowie die Ausrichtung von überregional bedeutsamen Sportveranstaltungen wie Landes-, Deutschen, Europa- und Weltmeisterschaften. Darüber hinaus umfasst die Förderung die Umsetzung von Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum, das Freiwillige Soziale Jahr im Sport sowie Fußball Fan-Projekte.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen den Antrag bis zum 30.06. des Jahres, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, stellen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die Antragsformulare auf eine Förderung durch das Land können auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein heruntergeladen werden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen zur Sportförderung finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein.


An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Zuständige Abteilungen