- Politik & Verwaltung
- Gemeindeverwaltung
- Kommunalpolitik
- Nachrichten, Meldungen, Bekanntmachungen
- Aktuelle News
- 2022
- Reihenhausbebauung
- Investorauswahlverfahren Geschosswohnungsbau-1
- Startschuss Baubeginn neues Ortszentrum
- Grundsteuerreform 2025 - Wichtige Infos
- Glasfaserausbau: 72 % bereit für den letzten Schritt!
- Einladung: Summer of CoCreation
- Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022
- Einladung Projektstand Windpark Handewitt-West
- "Blackout" - Vorbereitung und Verhalten im Notfall
- Auszeichnung als Digital-Politiker für Thomas Rasmussen
- Öffentlichkeitsbeteiligung Freiflächen Photovoltaik
- 2023
- Quatierskonzept nördliches Handewitt
- Einladung zur Veranstaltung "Ehrenamtskümmerer"
- Gemeindefest Handewitt am 18. Feb.
- "Unser sauberes Schleswig-Holstein"
- Ehrenbürger Günter Ahlers geehrt
- Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm
- Neue Wasserleitung / Neue Straßenüberquerung der L96
- Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes
- Heizkostenzuschuss Heizöl
- Infoveranstaltung Energetisches Quartierskonzept
- Sport- und Freizeit-Treffpunkt für alle
- Etappenziel Ortsmitte – Raiffeisenstraße wieder frei!
- Lärmaktionsplanung
- Jetzt mitmachen: Namensvorschläge für neues Ortszentrum
- Fahrplan der Fahrbücherei 2024
- 2024
- Investorenauswahlverfahren - Wohngebiet Wiesharder Markt
- Investorenauswahlverfahren - B7 Kätnerland Wohngrundstücke
- Landesweite Aktion: "Unser sauberes Schleswig-Holstein"
- Radfahren in Handewitt
- Gemeinde Handewitt ab sofort Teil der 115
- Ingeborg Hartmund erhält Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein
- SG schnappt sich Titel / w. B-Jugend des Handewitter SV Vize-Meister
- Ausgabe der Schülerfahrkarten wird digitalisiert
- Behebung von Straßen- und Gehwegschäden
- Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) jetzt auch in Handewitt
- Eröffnung der Kiss & Ride Zone
- Grundsteuerreform 2025
- 2025
- Bundestagswahl 2025: Jetzt Wahlunterlagen online beantragen
- Ehrenamt schützt vor Einsamkeit
- Das Jahr 2024 im Video
- Aktion "Unser sauberes Schleswig-Holstein!"
- Neues System für Bürgermeldungen / Mängelmelder -- MeldooPlus
- Investorenauswahlverfahren - B7 Kätnerland Wohngrundstücke
- Schüler erhalten silberne Ehrennadel
- 11. bis 15. Juni: 50 Jahre Wiking-Halle
- Vorschläge für die Ehrung des Ehrenamtes
- Glasfaser: schwerer Kabelschaden im Bereich Ochsenweg/Schulstraße
- 2022
- News-Archiv
- Projekte & Themen
- Bekanntmachungen & Ausschreibungen
- Stellenausschreibung
- Katastrophenschutz und Notfallmanagement
- Intranet
- Aktuelle News
- Alles über die Gemeinde
- Bildung, Familie & Soziales
- Schulen und Bildung
- Familie und Senioren
- Gesundheitswesen
- Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen
- ADS-Kita Anne-Frank-Ring
- ADS-Sportkindergarten Handewitt
- ADS-Sportkindergarten Jarplund
- Dänischer Kindergarten Handewitt
- Dänischer Kindergarten Jarplund
- Evangelischer Kindergarten Handewitt
- Integr. KiTa Timmersiek (Adelby1)
- Kindergarten Weding
- Krippenhaus Handewitt
- Waldkindergarten Handewitt
- Kindertagespflege in Handewitt
- Jugendeinrichtungen
- Wirtschaft, Bauen & Umwelt
- Gemeindeleben
Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.
Rechtsgrundlage
- § 90 Abs. 1 und 3 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163),
- § 25 Abs. 3 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG).
Anträge / Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.