⇑ / Arbeit und Beruf / Versicherung, Steuern, Sozialabgaben / Sozialversicherungsnummer (Sozialversicherungsausweis)
Leistungsbeschreibung
Mit der Aufnahme einer Beschäftigung und dem damit verbundenen Einstieg in die gesetzliche Rentenversicherung erhält jede Beschäftigte/jeder Beschäftigter von ihrem/seinem Rentenversicherungsträger eine Sozialversicherungsnummer.
An wen muss ich mich wenden?
An die Deutsche Rentenversicherung.
Was sollte ich noch wissen?
Jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer bekommt von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Der Ausweis enthält die Versicherungsnummer und den Namen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er soll zum Beispiel der Aufdeckung von Schwarzarbeit und dem Missbrauch von Sozialleistungen – beim Arbeitsamt und bei den Krankenkassen – dienen.
Wenn der Sozialversicherungsausweis verloren geht, beschädigt wird oder sich die personenbezogenen Daten ändern, ist beim Versicherungsträger ein neuer Ausweis zu beantragen.
Weitere Informationen zum Thema Sozialversicherungsnummer/Sozialversicherungsausweis finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Rentenversicherung.