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Leistungsbeschreibung
Die Pflegeberufekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Vertretung aller in Schleswig-Holstein berufstätigen Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.
Die wesentlichen Aufgaben der Pflegeberufekammer sind:
- Berufsordnung: Die Kammer regelt die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege sowie die Berufsethik ihrer Mitglieder in einer Berufsordnung und überwacht deren Einhaltung.
- Weiterbildung: Die Kammer regelt die Weiterbildungen für die Kammermitglieder.
- Qualität der Versorgung: Basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Pflege- und relevanter Bezugswissenschaften fördert die Kammer die Qualität in der pflegerischen Versorgung.
- Beratung der Politik: Die Kammer vertritt die beruflichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder und wirkt bei öffentlichen Aufgaben und bei gesetzlichen Maßnahmen im Gesundheits- und Pflegewesen mit.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Kammer und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe in der Pflege (Pflegeberufekammergesetz – PBKG)
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen
Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein
Fabrikstraße 21
24534 Neumünster
Telefon: 04321 - 7 55 23 01
Telefax: 04321 - 7 55 23 12
Internet: www.pflegeberufekammer-sh.de